Abnahme und Bewertung von Bauleistungen
Auftraggeber sollten fertige Baumaßnahmen nicht vorbehaltlos entgegennehmen. An dieser Stelle besteht die letzte Chance übersehene Baumängel anzuzeigen und Nachbesserungen einzufordern. Ohne Bauabnahme wird die vertragsgemäße Ausführung indirekt als bestätigt angesehen bzw. ein späteres, rechtliches Verlangen zur Mängelbeseitigung wird schwerer durchzusetzen sein und muss dem Bauunternehmen nachgewiesen werden.
Bei einer ausführliche Schlussabnahme und bei Erstellung des Abnahmeprotokolls ist Fachwissen in baurechtlicher und bautechnischer Hinsicht gefragt.
Wir können bei der ordnungsgemäßen Durchführung der baulichen Abnahme und dem formalen Ende der Ausführungsphase helfen. Wir wissen um die Tücken im Innenausbau, wo Schwachstellen entstehen und Ausführungsfehler lauern.
Übergabeprozess
Leistungen
- Allgemeine Beratung & Begleitung eines geordneten Bauabschlusses, der protokollierten Abnahme und Übergabe
- Suche und anzeige optischer Mängel
- Ermittlung von entstandenen Bauschäden
- Testen auf Funktionalität, Bedienbarkeit, Einrichtung und Leistung
- Kontrolle auf Vollständigkeit der ausgehändigten Unterlagen, Protokolle und Dokumentation
- Beaufsichtigung und Nachprüfung der Beseitigung zuvor festgestellter Mängel
- Begutachtung der vertraglich zugesicherten Ausführungen und Abmachungen
Abnahmeformen
Wir begleiten Sie in der ganzen Endphase, beraten über zeitlich günstige Abläufe, das weitere Vorgehen bei Schadensfeststellung, Bewertung und Einstufung von Ausführungsmängeln, setzen von Fristen und vieles mehr.
Mängelansprüche
Schon während der Bauphase sollte frühzeitig Mängel aufgezeigt und beseitigt werden. Sollte zur Bauabnahme noch Mängelansprüche bestehen müssen diese unterschieden werden.
Mehr Bauhilfe
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